Naturschutzgebiete unterliegen dem Bundesnaturschutz-Gesetz.
Sie dienen dem besonderen Schutz von seltenen Tieren, Pflanzenarten und Lebensräumen.
Sie dürfen ( mit Ausnahmen ) weiter von jedem betreten werden.
Leider ist jedoch oft unbekannt, das für dass Betreten einige Einschränkungen gelten.
- Das Verlassen von entweder gekennzeichneten, bzw. befestigten Wegen ist ausdrücklich nicht gestattet !
(z.B.: ein Feldweg zählt nicht zu den befestigten Wegen im Sinne des Gesetzes)
- Alle Tätigkeiten, die zu nachhaltiger Störung des Gebietes führen sind zu unterlassen ! ( dazu zählt auch meistens das Baden, Angeln,Campieren, offenes Feuer bzw., das Betreten nicht freigegebener Bereiche )
- Der Aufenthalt abseits gekennzeichneter bzw. befestigter Wege, bedarf einer schriftlichen Betretungsgenehmigung der zuständigen Landschaftsbehoerde !
Das sind nur einige, der zu beachtenden Punkte ! Für den Naturliebhaber bedeutet das: "Im Zweifel zu Gunsten der Natur", ein Gebiet nicht zu betreten !!
In diesem Sinne wünsche ich viel Freude in der Natur
Jeder, der sich in der Natur bewegt und dort bestimmte Beobachtungen macht, sollte diese an entsprechende Stellen melden.
Solche Meldungen sind für die Fachleute dort sehr wichtig. Diese beobachten zwar auch selber, viele Augen, sehen aber mehr.
Zur Hilfestellung für alle Naturliebhaber, habe ich unter "Links", einige
Meldeseiten zusammengestellt, bei denen jeder mitmachen kann.
Es ist dort sogar ausdrücklich erwünscht, das Laien ihre Beobachtungen auch melden !